Psychische Erkrankungen im Asylverfahren

Julia Maria Kux

Abstract


Erkrankungen von geflüchteten Menschen haben je nach Art und Schwere sowie Behandelbarkeit im Heimatland Einfluss auf das Asylverfahren. Im Asylverfahren wird nicht nur geprüft, ob Menschen aus den in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründen geflüchtet sind, sondern auch, ob andere gewichtige Gründe, wie z.B. eine psychische Erkrankung, einer Abschiebung entgegenstehen. Als Rechtsberaterin in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen war ich zuständig für die rechtliche Beratung von neu in Österreich ankommenden Flüchtlingen, insbesondere für Flüchtlinge im Dublin-Verfahren und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Im Folgenden werde ich darauf eingehen, welche Folgen psychische Erkrankungen für das Asylverfahren haben können, welche Krankheiten häufig vorkommen, wie sie im Asylverfahren erkannt und begutachtet werden und welche Auswirkungen das Asylverfahren auf psychisch kranke Asylwerber/innen haben kann.

Schlagworte


Asylverfahren, Psychische Erkrankungen, Begutachtung

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Department für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit an der Donau-Universität Krems